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Lieferketten einfach transparent machen

In unserer globalen, vernetzten Welt haben Handlungen oft weitreichende Auswirkungen zum Teil in ganz anderen Ländern und Bereichen als verursacht. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LSKG), kurz Lieferkettengesetz, soll Menschenrechte und Umweltschutz weltweit stärken. In Kraft getreten ist es 2023 in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2024 sind hierzulande alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden daran gebunden.

Was ist der Gedanke hinter dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Wie der Name besagt, handelt es sich um ein Sorgfaltsgesetz. Unternehmen müssen demnach prüfen, ob ihre Lieferketten größtmöglichen ethischen Standards genügen. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass durch unsere wirtschaftlichen Erfolge (anderswo) ein Schaden entsteht. Durch das Gesetz soll mehr Transparenz bezüglich bestehender Lieferketten entstehen und die Sensibilität für das Thema wachsen.

Welche Bedeutung hat der rechtliche Rahmen?

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes in Deutschland Anfang 2023 galt es verpflichtend für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden. Seit dem 1.1.2024 ist die Regelung bindend für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden.  

Das Gesetz verpflichtet die betreffenden Unternehmen, Risiken in der eigenen und den Lieferketten direkter Lieferanten zu analysieren und zu minimieren. Die Lieferkette bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie umfasst sämtliche Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind – von der Rohstoffgewinnung bis zur Lieferung an den Kunden. 

Die Einhaltung des Gesetzes überprüft das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). An diese müssen betreffende Unternehmen einmal jährlich einen Bericht über die Überprüfung ihrer Lieferketten vorlegen. Im Fall von Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 8 Mio. Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Geahndet werden u.a. diese Verstöße:

  • Kinderarbeit
  • Zwangsarbeit und Diskriminierung
  • Verstoß gegen den Arbeitsschutz
  • Verstoß gegen die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
  • unfairer Lohn
  • Umweltrisiken, die zu Menschenrechtsverletzungen führen (z.B. vergiftetes Wasser)

Deutschland nimmt mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eine Vorreiterrolle ein. Doch auch auf europäischer Ebene tut sich etwas. 

Ende 2023 haben sich das EU-Parlament und der Europäische Rat auf die Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) geeinigt (formale Genehmigung noch ausstehend). Die Richtlinie umfasst ähnlich zum deutschen Lieferkettengesetz Vorschriften, die Unternehmen dazu verpflichten, ihre Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt in ihre Managementsysteme zu integrieren, z.B. auch mit Blick auf die Lieferketten. Dieses soll zunächst für EU-Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro greifen. 

Perspektivisch ist es wahrscheinlich, dass nahezu alle Unternehmen ein Reporting über ihre Lieferketten ablegen müssen.

Was müssen Unternehmen berichten?

Die BAFA hat Handlungsanweisungen bezüglich der jährlich zu erbringenden Berichtspflichten definiert. Diese weisen aber einen gewissen Spielraum auf. Unternehmen sollten sich daher mit der konkreten Ausgestaltung der Berichterstattung auseinandersetzen: Welche Punkte in der Berichterstattung sind sinnvoll? Wie komplex soll das Thema dargestellt werden? Nachdem diese Fragen beantwortet sind, braucht es eine geeignete IT-Lösung für die Umsetzung.

Lieferkettensorgfaltspflichten mit dem GISA-Tool

GISA entwickelt ein schlankes, kosteneffizientes Tool. Mit diesem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Lieferketten mit geringem Aufwand zu überprüfen und die gesetzlich vorgegebenen Berichtspflichten zu erfüllen. 

Dank der Lösung können Sie alle Lieferanten mithilfe standardisierter Formulare schnell und einfach analysieren. Die Ergebnisse lassen sich exportieren und direkt in den Bericht für die BAFA integrieren.

Von der Lieferantenanalyse zu konkreten Verbesserungen

Zur Bewertung von Lieferketten erfolgt eine so genannte abstrakte Lieferantenanalyse. Hierzu werden folgende Kriterien einbezogen: 

  • Länderherkunft (basierend auf verschiedenen Länderindizes, z.B. zu Korruption, Human Development, Sklaverei usw. oder den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen)
  • Branche (hinsichtlich Umweltauswirkung und Menschenrechten)
  • Sanktionslisten (bspw. basierend auf Terrorlisten oder Länderembargos)

Für jeden Lieferanten wird ein Score ermittelt. Sollte der Score gering sein, folgt die konkrete Lieferantenanalyse und ein Austausch.  Auf diese Weise lassen sich gemeinsam Optimierungen entwickeln.

Einfache Anwendung und übersichtliche Darstellung

Das GISA-Tool zeichnet sich durch die übersichtliche Darstellung und einfache Handhabung aus. Auf der Startseite gibt ein Dashboard direkt Einblick in den Score des eigenen Unternehmens und aller Lieferanten. Für jeden einzelnen Auftragnehmer existiert einen Firmensteckbrief.  

Das Tool umfasst… 

  • innovative Hilfe-Chat-Bots,
  • modernes Design und effiziente Nutzerführung, z.B. über Kachel-Elemente und Icons,
  • standardisierte Fragebögen für Auskunftsanfragen,
  • effiziente Dokumenten- und Aufgabenverwaltung,
  • revisionssichere Kommunikationsverläufe mit Lieferanten,
  • übersichtliche Kommunikationshistorien,
  • Checklisten & Fakten zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und den Berichtspflichten, 
  • automatische monatliche Updates der ermittelten Scores,
  • Datenverwaltung im BSI-zertifizierten Hochleistungsrechenzentrum der GISA.

Jetzt Pilotkunde werden!

Für die marktorientierte Weiterentwicklung unseres Tools suchen wir Pilotkunden. Als solcher haben Sie die Möglichkeit, die Lösung frühzeitig zu testen und in Ihrem Unternehmen zu nutzen. Gleichzeitig lassen sich in dieser Phase Ihre individuellen Anforderungen ideal berücksichtigen. 

Nutzen Sie die Chance, die Lösung gemeinsam mit uns zu verbessern. Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie weitere Informationen wünschen.

Christian Strebe

Christian Strebe

Christian Strebe ist Senior Business Development Manager und seit November 2022 bei GISA. Zu seinen Hauptaufgaben zählen die Entwicklung neuer Geschäftsfelder, deren Pilotierung mit Kunden und die anschließende Überführung in das Leistungsportfolio der GISA. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Themenfeldern Öffentliche Verwaltung, Nachhaltigkeit und Künstliche Intelligenz.

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