E-Rechnungsausgangspflicht ab 2027: Viele Unternehmen suchen noch nach einer Lösung

Ab dem 1. Januar 2027 müssen zahlreiche Unternehmen E-Rechnungen für ihre Transaktionen ausstellen. Das gilt für Unternehmen in Deutschland, deren inländische B2B-Umsätze im Vorjahr (2026) bei über 800.000 Euro lagen (mehr dazu).

Nach aktuellen Umfragen haben mehr als die Hälfte der Unternehmen noch keine Lösung für die Umsetzung der Ausgangsrechnungspflicht in Deutschland.

Was gibt es beim Format einer Ausgangsrechnung zu beachten?

Ausgangsrechnungen gilt es, künftig als E-Rechnungen auszustellen. Daher müssen diese in einem strukturierten elektronischen Datenformat sein, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht.

Für Deutschland können die Ausgangsrechnungen im XRechnungsformat oder im ZUGFeRD-Format bereitgestellt werden. Man sollte allerdings mit den Rechnungsempfängern das Format abstimmen, so dass eine durchgängige elektronische und automatische Verarbeitung gewährleistet ist.

Aufbau einer E-Rechnung

Exemplarischer Aufbau einer E-Rechnung

Aufbewahrung von E-Rechnungen

Mit der Einführung der E-Rechnungspflicht stellt die eingehende E-Rechnung (XML-Datei) die Originalrechnung dar, die auch aufbewahrt werden muss.

Die Frist zur Aufbewahrung einer E-Rechnung beträgt nach § 14b (1) UStG acht Jahre. Diese Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Im Rahmen der Aufbewahrungspflichten sind auch die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) zu beachten, um folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Form: Die Rechnungen müssen elektronisch archiviert werden. Ein Ausdrucken reicht nicht aus.
  • Unveränderbarkeit: Die archivierte Rechnung darf nicht nachträglich verändert werden können.
  • Nachvollziehbarkeit: Der Prozess der Archivierung muss nachvollziehbar sein, sodass die Dokumente z. B. nach Monaten geordnet und zu jeder Zeit gefunden werden können.
  • Lesbarkeit und maschinelle Auswertbarkeit: Die Rechnungen müssen während der gesamten Aufbewahrungsfrist weiterhin lesbar und maschinell auswertbar sein.
  • Authentizität und Integrität: Es gilt, die Grundsätze der Authentizität (Echtheit) und Integrität (Unverfälschtheit) einzuhalten.
  • Revisionssicherheit: Der Archivierungsprozess muss revisionssicher sein, d. h. er schützt vor Zugriff, Löschung oder Veränderung der Daten.

Komplettlösung für E-Rechnungen mit der GISA eInvoice Solution

Wir bieten mit der GISA eInvoice Solution ein Komplettpaket an, das eine effiziente und unkomplizierte elektronische Rechnungsverarbeitung mit XRechnung und ZUGFeRD entlang der gesamten Prozesskette ermöglicht. Die Lösung unterstützt sowohl den E-Rechnungsempfang als auch den Versand. Durch die Bereitstellung als Application Service Providing-Modell kann die Einführung flexibel und zeitnah erfolgen, ohne dass umfangreiche IT-Ressourcen benötigt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: E-Rechnung – Lösungen für alle elektronischen Rechnungsprozesse

Michele Barbato ist seit März 2024 als Senior Consultant im Team Enterprise Information Management der GISA beschäftigt. Er kann auf mehr als 30 Jahre Erfahrung in unterschiedlichen Positionen im ECM-Umfeld bauen. Als Digitalisierungsberater unterstützt Michele Unternehmen bei der erfolgreichen Einführung sowie Weiterentwicklung von ECM- und EIM-Lösungen, wie z.B. digitale Akten, E-Rechnung, Workflows und Wissensmanagement.

Michele Barbato

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