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MaKo 2022: Die wichtigsten Inhalte im Überblick

Zugegeben, nach MaKo 2020 hat sich wohl niemand einen weiteren Eingriff in die Energiewelt durch die Bundesnetzagentur gewünscht. Man kann MaKo 2022 nun aber auch als Chance begreifen. Unternehmen sollten diesen Anlass nutzen, um sich erneut mit Prozessen und Abläufen auf Grund der Vorgaben auseinander zu setzen und mögliches Optimierungspotenzial auszumachen.

Was beinhalten die neuen Vorgaben der MaKo 2022?

Die Änderungen in der MaKo 2022 betreffen die bestehenden Prozesse der:

• Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE),
• Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom (MPES),
• Wechselprozesse im Messwesen Strom (WiM),
• Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS).

Auch neue Prozesse und eine neue Rolle im Energiesektor werden darin geschaffen. Die Umsetzung soll in mehreren Schritten bis zum 01.04.2022 erfolgen. Die Prozesse im Gasbereich sind nicht betroffen.

Die fünf Schwerpunkte der MaKo 2022

1. Automatisierter Prozessablauf zur Unterbrechung/Wiederherstellung der Anschlussnutzung: Dadurch entfällt zukünftig die Notwendigkeit, bilaterale und individuelle Lösungen zu implementieren, um einen automatisierten Prozessablauf zu gewähren.

2. Neuer Geschäftsprozess zur Initialübermittlung und Aktualisierung der Kommunikationsdaten: Dieser Prozess ist auf Rollen „Lieferant“, „Netzbetreiber“ und „Messstellenbetreiber“ beschränkt.

3. Anpassungen bei Preisblättern: Die Einführung von elektronischen Preisblättern zwischen Netzbetreibern und Lieferanten soll für eine Erleichterung der Automatisierung von Rechnungseingangsprüfungen sorgen.

4. Austausch von Zählzeitdefinitionen: Damit wird die Information ausgetauscht, auf welche Register und zu welcher Zeit die Energie erfasst werden soll. Ziel ist es, den Kunden tagesparameterabhängige oder lastvariable Tarife anbieten zu können. Somit kann er den Anreiz zur Energieeinsparung schaffen, beziehungsweise zur Steuerung des Energieverbrauchs anregen.

5. Neue Rolle des Energieserviceanbieters (ESA): Hier wird eine neue Rolle für die Anfrage und Übermittlung von Werten durch und an den Energieserviceanbieter im Auftrag eines Anschlussnutzers eingeführt.

Bezogen auf die Regelwerke bedeutet das im Einzelnen für:

Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE):

• Neue Prozesse zur Unterbrechung/Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Sperren/ Entsperren)
• Initiierung des Prozesses Lieferende durch den Netzbetreiber (LF an NB/NB an LF)
• Anpassung des Prozesses Lieferbeginn (Vorgehensweise, Identifikation von Neuanlagen)
• Austausch von Zählzeitendefinitionen/Einführung von zeitvariablen Tarifen
• Änderung der Konzessionsabgabe
• Präzisierungen zum Umgang mit Vollmachen im Use Case Kündigung
• Anpassung der Netznutzungsabrechnung (teilweise Korrekturen ohne Storno, elektronische Preisblätter)

Wechselprozesse im Messwesen (WiM):

• Prozess Anforderung und Übermittlung von Werten (Anpassung von Intervallen und Fristen) an die neue Rolle Energieserviceanbieter (ESA)
• Abrechnung von sonstigen Dienstleistungen im Messwesen
• Stornierung von Zählerständen bei kME und mME durch Lieferanten & Netzbetreiber

Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom (MPES):

• Wegfall von 100%-Tranchen und damit Konkretisierung der Tranchendefinition
• Anpassung des Prozesses Lieferende entsprechend der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE)
• Aktualisierung zum Umgang mit ausgeförderten Erneuerbare-Energie-Anlagen in der Direktvermarktung

Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS):

• Präzisierung zu normierten Profilen für synthetische SLP/SEP
• Verschiebung des Use Cases Übermittlung der Liste der Profildefinitionen vom NB an MSB aus WiM Strom in MaBiS
• Konkretisierung der Austauschprozesse für den bilanziellen Ausgleich im Rahmen des Redispatch

Anpassung Preisblätter:

Es werden die folgenden neuen Preisblätter für Stromlieferungen eingeführt und ab Januar 2023 angewandt:
• Preisblatt 1: Netznutzungspreisblatt
• Preisblatt 2: Für separat bestellbare Einzelleistungen (z.B. Sperrung oder Wiederinbetriebnahme einer Marktlokation)
• Preisblatt 3: Für die freiwillige Abrechnung sonstiger Leistungen

AUSBLICK: Wie geht es weiter? Wie kann GISA Kunden unterstützen?

Wir als GISA beschäftigen uns intensiv mit allen Themen rund um die MaKo 2022 und unterstützen unsere Kunden bei der Umsetzung.
Falls Sie Fragen zum Thema haben oder weitere Informationen dazu benötigen, wenden Sie sich gern an: kontakt@gisa.de


Mehr Informationen zu unseren Angeboten für die Versorgungsindustrie finden Sie unter:

gisa.de/utility-spezial und gisa.de/smartenergy

Anja Hegewald

Anja Hegewald

Anja Hegewald kam aus 22-Jahren Berufserfahrung in der Unternehmens-Beratung zu GISA nach Leipzig. Als Beraterin war sie in der Finanzbranche für agile Projektmanagementmethoden und als Projektleiterin unterwegs. Bei Einsätzen in Industriezweigen wie Telekomunikation in Ghana, Lifting Business in Finnland oder für einen Flugzeughersteller in England und USA sammelte sie auch in anderen Branchen Wissen über Prozesse und Methoden. Seit 2021 unterstützt Anja Hegewald als Senior Business Consultant bei der GISA im Bereich Billing & Customer Service für die Software von Wilken und Kisters/BelVis.

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