Elektronische Signatur und Verschlüsselung
Mit Blick auf den mehr und mehr ins Bewusstsein gerückten Datenschutzgedanken nimmt der Bedarf zur Verschlüsselung von Informationen zu. Ebenso gewinnen auch elektronische Signaturen an Bedeutung, wenn auch nicht in dem bisher prognostizierten Tempo. Gründe dafür sind neben dem Kostenaspekt u.a. die Komplexität des Themas an sich sowie die zwangsläufig immer damit verbundene rechtliche Korrelation und viele Unklarheiten in diesem Bereich. Es existiert kein allgemeines Verfahren, wie diese Technologien einzuführen sind – die Ausprägung ist abhängig von vielen Faktoren.
Signaturverfahren
In der digitalen Welt soll die elektronische Signatur an elektronischen Dokumenten den gleichen Zweck erfüllen, wie eine eigenhändige Unterschrift auf Papierdokumenten. Hinter dem juristischen Begriff "Elektronische Signatur" versteht man ganz allgemein Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die der Authentifizierung dienen. Damit umfasst dieser Begriff neben digitalen Signaturen auch andere, nicht kryptographische und insbesondere nicht auf digitalen Zertifikaten aufbauende Verfahren. mehr…
Rechtliche Rahmenbedingungen
Gerade im Umfeld des elektronischen Dokumentenmanagements ist es wichtig zu analysieren, welche Art von Schriftgut verwaltet wird und wie die daraus resultierenden Anforderungen bzgl. Rechtssicherheit, Schutzbedarf, Beweiskraftsicherung über lange Zeiträume sowie die erforderlichen Abläufe zu deren Sicherstellung aussehen (müssen). Aus den Anforderungen an die zu speichernden elektronischen Dokumente ergeben sich die Anforderungen an die ggf. einzusetzende Elektronische Signatur und/oder entsprechender Verschlüsselungsmechanismen. mehr…
Kontakt
Michael Walter
Senior Manager eGovernment
Telefon 0371 57377-252


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