eGovernment-Anwendungen
Neben den eGovernment-Basiskomponenten wird man häufig mit der Begrifflichkeit von eGovernment-Anwendungen konfrontiert. Sie sind Resultat einer sich ständig verändernden und fortschreitenden Welt der Verwaltungsmodernisierung. Während die meisten Institutionen ihre eGovernment-Basiskomponenten bereits definiert und eingeführt haben, geht es für sie in einem weiteren Schritt darum, Mehrwerte unter Zuhilfenahme von Basiskomponentenfunktionalität zu entwerfen und nutzbar zu machen. Dabei lässt man sich insbesondere auch von dem Gedanken der Wiederverwendbarkeit von Standardfunktionalitäten bereits eingeführter Lösungen leiten und erreicht damit eine Verringerung des Komplexitätsgrades und eine durchgängigere Standardisierung.
Kategorisierung
eGovernment-Anwendungen stellen nach den Basiskomponenten und der zugrunde liegenden Infrastruktur häufig einen weiteren Schritt in den eGovernment-Fahrplänen der öffentlichen Auftraggeber dar und lassen sich nach fest definierten Merkmalen kategorisieren. Dabei spielen insbesondere die Unterscheidung nach den avisierten Zielgruppen und dem Reifegrad der bereitgestellten eGovernment-Anwendungen eine entscheidende Rolle. Mit dieser Fragestellung soll u.a. auch das Thema der Interaktion der Zielgruppen untereinander im Fokus der Entwicklung solcher Angebote stehen. Diese Kategorisierung hilft im Aktionsplan, Schwerpunkte und Prioritäten bei der Umsetzung von Verwaltungsmodernisierung entsprechend der Rahmenbedingungen zu setzen und z.B. gleichartige Funktionalitäten zu erkennen, zu zentralisieren und damit auch nur einmal zentral zu realisieren. Deutlich wird dies zum Beispiel bei der Umsetzung von Workflow und Dokumentenmanagement. Diese in vielen Prozessen und Verwaltungsangeboten gleichermaßen benötigten Funktionalitäten sind zentral und standardisiert zur Verfügung gestellt die effektivste, wirtschaftlichste und sinnvollste Lösung hierfür.


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