MaBiS
Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom
Ab 01.04.2011 sind die Regelungen der MaBiS für alle Verteilnetzbetreiber Strom (VNB), Bilanzkreisverantwortliche und Bilanzkreiskoordinatoren verbindlich umzusetzen. Stromlieferanten, die nicht zusätzlich die Rolle des Bilanzkreisverantwortlichen einnehmen, müssen nicht auf MaBiS-Prozesse der anderen Marktteilnehmer antworten. Für die Lieferanten bedeutet das jedoch nur einen zeitlichen Aufschub, da das bisherige Bilanzkreisclearing durch die MaBiS-Prozesse ersetzt werden soll.
Änderungen für Lieferanten
Hier erhalten Sie einen Überblick, welche neuen Prozesse durch MaBiS entstehen und welche Änderungen sich dadurch für den Lieferanten ergeben. mehr
Offene Fragen
Welche neuen Fristen sind einzuhalten oder welche Nachrichtenformate sind zukünftig zu nutzen? Diese offenen Punkte müssen Sie dringend beachten.
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