Datenaustauschprozesse
Im BNetzA-Beschluss sind verschiedene Geschäftsprozesse definiert, in denen der Datenaustausch künftig elektronisch und über EDI-Verfahren erfolgen muss. Dazu zählen z. B. Lieferantenwechsel, Zählerstand- und Zählwerteübermittlung, Stammdatenänderung, Geschäftsdatenanfrage und Netznutzungsabrechnung mit Lieferanten und Kunden. Problematisch für diese Prozesse ist die unterschiedliche Beschaffenheit der Eingangsdaten. So treffen Papier- und Faxformulare, aber auch elektronische Eingänge per Mail oder aus einem SAP ERP-System bei Energieversorgern ein. Um jedoch mit diesen Informationen zu arbeiten und sie in den verbindlichen Formaten der Bundesnetzagentur mit anderen Marktteilnehmern auszutauschen, müssen sie konvertiert werden.
Gesetzliche Bestimmungen
Die Geschäftsprozesse der Energieversorger unterliegen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Generell bindend für die Elektrizitäts- und Gasversorgungsbranche ist das Energiewirtschaftsgesetz in seiner aktuellen Fassung vom 7. Juli 2005. Die direkten Kontrollinstanzen der Regulierer sind zum Einen das Bundes- bzw. Landeskartellamt als oberste Wettbewerbsbehörden und zum Anderen die Bundesnetzagentur, in deren Verantwortungsbereich alle Verteilnetze im deutschen Gas- und Strommarkt fallen. mehr…
Formate
Die Bundesnetzagentur hat in ihren Festlegungsverfahren BK6-06-009 GPKE und BK 7-06-067 GeLi Gas einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate für die Energiewirtschaft vorgegeben. Als Basis für den elektronischen Datenaustausch ist das Datenformat UN/EDIFACT gewählt und die konkreten Nachrichtentypen für den Datenaustausch sind festgelegt worden.
Edi-energy wird als Internetplattform für die Datenformate Strom und Gas aufgebaut.
zur Plattform
Lösungstipp
GISA_DatenmanagementCenter
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Gesetze Energiewirtschaft
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